Kinderreisepass (kein Passersatz!)
Bis zum 12. Lebensjahr kann für Kinder ein Kinderreisepass
ausgestellt werden.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, wird
jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.

Alternativ dazu kann für Kinder auch ein Personalausweis oder
Reisepass ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei Kleinkindern),
  • Größe und Augenfarbe des Kindes,
  • die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren Pflicht, unter 10 Jahren nur sofern schreibkundig),
  • die Unterschriften der Erziehungsberechtigten 
    (Sofern ein Elternteil nicht erscheinen kann, fügen Sie bitte eine formlose Einverständniserklärung bei),
  • der Nachweis des Sorgerechts, soweit Ihnen dieses alleine zusteht (z.B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß),
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer vonKinderreisepässen
Voraussetzung der Gültigkeitsdauer ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht zulässig. Bitte beachten! Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 PassG seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.

Gebühren

Kinderreisepass: 13,00 €.
Verlängerung: 6,00 € 

Bearbeitungsdauer

Ein Kinderreisepass kann
kurzfristig durch uns
ausgestellt werden.