Die Gemeinde Stötten a.Auerberg sucht ab sofort

Achtung! Änderung beim Kinderreisepass ab dem 01.01.2024

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden zum 01.01.2024 die Kinderreisepässe
abgeschafft. Mehr Informationen erhalten sie hier.

Medieninfo vom Landratsamt

Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz: So läuft die Erfassung der Zählerstände

 
 
 
 
 

Pressemitteilung von LEW 

zur Information an die Bürger*innen vom Gemeindegebiet Stötten a.A.

 

 
  • Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
  • Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:

In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.

In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich übrigens auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.

Weitere Informationen gibt es auch auf www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe

 
 
 
 
 

Betrieb von Kleinkläranlagen -Nachweis für die Befreiung von der Abwasserabgabe für Kleineinleiter-

Sehr geehrte Bürger*innen,

für alle Grundstücke, die nicht an die Abwasserbeseitigungsanlage (Kläranlage) der Gemeinde angeschlossen sind, ist die Abwasserabgabe für Kleineinleiter festzusetzen.

Nach dem Bayerischen Abwasserabgabegesetz bleibt die Kleineinleitung abgabefrei, wenn

1.) das Abwasser in einer funktionstüchtigen Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) behandelt wird und

2.) der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht beseitigt oder verwertet oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils gültigen Fassung verwertet wird, hierzu ist eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen.

Für Jahre, in denen keine Schlammentsorgung erfolgt, ist vom Betreiber der Kleinkläranlage der Nachweis (Wartungsbericht) vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, dass keine Schlammräumung erforderlich ist.

Die Befreiung von der Abwasserabgabe 2023 kann nur erfolgen, wenn der Nachweis bis zum  Jahresende 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg vorliegt.

Die Gemeinde Stötten a.Auerberg sucht ab September 2024

Im Rathaus Stötten a.Auerberg warten unsere jungen Bürger*innen spielerisch.

Wir heißen Sie "Herzlich Willkommen" bei Ihren Behördengängen.

KönigsCard

Stötten ist Mitglied bei der KönigsCard. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das Bild.

 

   

MEP - Der Moos-Erlebnis-Pfad

Eine neue Attraktion bietet die Gemeinde Stötten allen Einheimischen und Gästen, Jung und Alt, mit dem interaktiven "Moos-Erlebnis-Pfad".

13 neuerbaute Stationen laden zum sehen, fühlen, tasten, überlegen, nachdenken, riechen, entspannen und natürlich zum spielen ein!

 

Weitere Informationen hier

 

 

Veranstaltungen in/um und für Stötten a.A.

Gemeindeblatt: "Des gibt's Nui's bei eis"

Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft:
Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg
Telefon: 08349/9204-0
Telefax: 08349/9204-20
E-Mail: info@vgem-stoetten.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag  zusätzlich:
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen