Einige Hinweise an Sie als Landkreisbürger:
- Die Veranlagung zu den Abfallgebühren erfolgt immer an den
Eigentümer, welcher auch der Gebührenschuldner gegenüber
des Landkreises ist.
- Wichtig: bei einer Größenänderung u. Abmeldung eines Behälters
benötigen wir unbedingt die Tonnen-Nummer. Diese steht an der
Seite vom Behälter u. ist 7-stellig; ansonsten ist eine Ummeldung
nicht möglich. Weil die Tonnen über den integrierten Chip elektr.
erfasst sind u. eine korrekte Zuordnung erfolgen muss, ist dies von
Bedeutung.
- Die Behälter müssen zur Abholung/zum Tausch am Grundstück
bereitstehen. Die abgemeldeten Tonnen werden auch befüllt
mitgenommen.
- es besteht eine Tonnenpflicht für Rest- und Biomüll, nachdem
derartige Abfälle immer anfallen. Ausnahmen: Antrag auf Eigen-
kompostierung und Erklärung zur Tonnengemeinschaft mit Nachbarn
(Grundstück muss angrenzen oder gegenüberliegend sein).
- Für die Anmeldung eines Zusatzbehälters wenden Sie sich bitte
direkt an das Landratsamt Ostallgäu.
- Tonnenkontrollen werden regelmäßig von Mitarbeitern der Abfall-
wirtschaft durchgeführt.
Dadurch soll erreicht werden, daß die Fehlwurfquote von Biomüll und
Wertstoffen reduziert wird. Auch das Abfuhrunternehmen prüft Stich-
probenweise und benutzt entsprechende Anhänger.
- Mit einem "Chip" nachgerüstete Restmülltonnen werden vom
Landkreis nicht zurückgenommen. Diese Tonnen können über die
größeren Wertstoffhöfe (MOD) entsorgt werden.
- Sollten Sie Interesse an Eigenkompostierung haben, können Sie
sich gerne vom Gartenfachberater des Landkreises vor Ort beraten
lassen.
- Silofolien aus dem Herkunftsbereich "Landwirtschaft" sind selbst-
verantwortlich zu entsorgen.
Sperrmüll:
Wird der Sperrmüll nicht abgeholt sondern selbst angeliefert ist keine Sperrmüllkarte mehr erforderlich. Die max. Anlieferungsmenge beträgt 2 m³ und kostet 8 €/m³.
Sperrmüll (maximale Anliefermenge 2m³) kann bei den 6 großen Wertstoffhöfen (Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Obergünzburg, Oberostendorf, Pfronten) selbst angeliefert werden.
Eine Voranmeldung hierzu ist nicht nötig. Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2022 8 €/m³.
Tonnenleerung
Die Restmüll- und Biomülltonnen
werden in der Gemeinde
Stötten a.A.
am Montag geleert.
Die Restmüll- und Biomülltonnen
werden in der Gemeinde
Rettenbach a.A.
am Dienstag geleert.
Bitte achten Sie darauf, die
Tonnen ab 06.00 Uhrbereit
zu stellen, damit die
Leerung gewährleistet wird.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte
der Tageszeitung,
dem Abfuhrkalender
oder aus dem Internet
(www.ostallgäu.de).