Leitfaden für Veranstaltungen
Der Leitfaden liefert Ihnen aktuelle Auskünfte und Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
Wesentliche Themenbereiche sind:
- Gaststättenrecht
- Verbraucherschutz
- Jugendschutz
- Baurecht
- Sicherheit + Ordnung
- Umwelt- und Naturschutz
http://www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de/
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuer-
karte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Infos wie
* Steuerklasse,
* Kinder,
* Freibeträge,
* Religionszugehörigkeit,
um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen
zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Info.
Ab dem Jahr 2012 sollen diese Infos
(Elektr. LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM)
in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt u. Ihren
Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.
Aufgrund dieses nun elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuer-
karte aus Papier nicht mehr notwendig.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet
unter www.elster.de oder über die Elster-Hotline 01805/235054.
Die Zuständigkeit ab 2011 liegt beim Finanzamt
Öffnungszeiten des Servicezentrums Kaufbeuren,
Remboldstr. 21., Tel. 08341/802-0:
* Montag - Mittwoch: 7.30 - 14.00 Uhr
* Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr
* Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bekanntmachungen der Gemeinde Rettenbach a.Auerberg
Höhe der Hundesteuer
Gemeinde Stötten a.A.
1. Hund: 75,00 €
2. Hund: 150,00 €
ab dem 3. Hund: 200,00 €
Kampfhund: 1.000 €
Gemeinde Rettenbach
(Sätze ab 01.01.11:)
1. Hund: 80,00 €
2. Hund: 160,00 €
ab 3. Hund: 205,00 €
Kampfhund: 614,00 €
Das Halten eines über vier
Monate alten Hundes im
Gemeindegebiet unterliegt
einer gemeindlichen
Jahresaufwandsteuer nach
Maßgabe der geltenden
Satzung und ist anmelde-
pflichtig.