Breitbandförderung
Breitbandförderung laut Richtlinie vom 10.07.2014
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern laut Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). PDF
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Stötten a.Auerberg hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder überreicht bekommen.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Stötten a.Auerberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
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Förderschritt 4 - Beginn eines neuen Auswahlverfahrens
Erneutes Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) PDF
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
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Das alte Verfahren wurde aufgehoben, es wird mit sofortiger Wirkung ein neues Verfahren gestartet.
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) PDF
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
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Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) PDF
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Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Bekanntmachung der Markterkundung PDF
- Vorläufiges Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung PDF
Interkommunale Zusammenarbeit
Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der 13 Gemeinden des Auerbergland handelt (Altenstadt, Bernbeuren, Burggen, Hohenfurch, Ingenried, Lechbruck am See, Prem, Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Schwabbruck, Schwabsoien, Steingaden, Stötten am Auerberg).
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten zu fördern.
Die Gemeinde Stötten a.Auerberg hat im ersten Schritt das gesamte Gemeindegebiet als vorläufiges Kumulationsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Die Karte des vorläufigen Kumulationsgebietes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebieten angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber in den Kumulationsgebieten mit Bandbreiten versorgt werden. Die Gemeinde will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden erschlossen.
Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie weitere Verfahrensschritte nötig, welche die Gemeinde Stötten a.Auerberg derzeit vorbereitet.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei der Gemeinde Stötten a.Auerberg.