Breitbandausbau 2. Verfahren

Breitbandausbau in Stötten a.Auerberg

Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

 

Die Gemeinde Stötten a.Auerberg möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.

Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.

 

 

Beendigung des Verfahrens

Die Gemeinde beendet das derzeitige Breitbandverfahren 2 wegen Unwirtschaftlichkeit. Es wird keine Vergabe erfolgen.

 

 

Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens

Achtung!!! 

Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 15.10.2018, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum März 2019

 

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)

(PDF)

Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets 

(PDF)

Adressenliste

(PDF)

 

Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) 

(PDF)

 

Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Bekanntmachung der Markterkundung 

(PDF)

 

Förderschritt 1 - IST-Versorgung

Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden

(Karte)

 

Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:

1. Bürgermeister