Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person wie Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,

  • den Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung),
  • die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
  • die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)

beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der VG Stötten a.A. oder
bei der VG-Außenstelle Rettenbach a.A. anzeigen.
Die Anzeigepflicht umfaßt dabei alle Angelegenheiten, die die Haupt-
nierderlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige
Zweigstelle betreffen.
Für erlaubnispflichtige Gewerbe (z.B. überwachungspflichtige
Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine
Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Soweit es sich um ein
solches Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung
einen Auszug aus dem Handelsregister oder Ihren Meisterbrief mit.

Vordrucke Gewerbean-, ab- und ummeldung

Gewerbemeldungen Stötten a.Auerberg

 

Gewerbemeldungen Rettenbach a.Auerberg

Gebühren

Für jede Gewerbemeldung
wird eine Gebühr in Höhe
von 25,00 € erhoben.