Kinderreisepass ab dem 01.01.2024

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden zum 01.01.2024 die Kinderreisepässe
abgeschafft. Mehr Informationen erhalten sie hier.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden zum 01.01.2024 die Kinderreisepässe
abgeschafft. Stattdessen können Sie für Ihre Kinder, egal welchen Alters, einen
Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Die noch ins Jahr 2024 gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf die
Gültigkeit.
Wir bitten Sie daher frühzeitig vor Urlaubsantritt ins Ausland zu überprüfen, ob die
Ausweisdokumente für die gesamte Familie noch gültig sind.
Die Ausstellung eines Personalausweises dauert 2-3 Wochen und ist für unter 24-
Jährige mit 22,80 € und für über 24-Jährige mit 37 € gebührenpflichtig.
Die Ausstellung eines Reisepasses dauert 3-6 Wochen und ist für unter 24-Jährige
mit 37,50 € und für über 24-Jährige mit 60 € gebührenpflichtig.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten muss die ausweisinhabende Person
persönlich vor Ort sein, es ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht in bisherigen
Dokumenten vorhanden) vorzulegen und ab dem 6. Lebensjahr sind Fingerabdrücke
aufzunehmen.
Bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren und bei Reisepassbewerbern unter
18 Jahren kann bei zusammen sorgeberechtigten Eltern die Beantragung durch
einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei
die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde zu
überprüfen ist. Bei nur einem Sorgeberechtigten Elternteil muss ein
Sorgerechtsnachweis bzw. aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt vorgelegt
werden. Dies können Sie jederzeit gebührenfrei beim zuständigen Jugendamt beantragen.

 

 

Gebühren

Kinderreisepass: 13,00 €.
Verlängerung: 6,00 € 

Bearbeitungsdauer

Ein Kinderreisepass kann
kurzfristig durch uns
ausgestellt werden.