Die elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuer-
karte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Infos wie

* Steuerklasse,
* Kinder,
* Freibeträge,
* Religionszugehörigkeit,

um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen
zu können.

Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Info.
Ab dem Jahr 2012 sollen diese Infos
(Elektr. LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM)
in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt u. Ihren
Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.
Aufgrund dieses nun elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuer- 
karte aus Papier nicht mehr notwendig.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet
unter www.elster.de oder über die Elster-Hotline 01805/235054.

Die Zuständigkeit ab 2011 liegt beim Finanzamt
Öffnungszeiten des Servicezentrums Kaufbeuren,
Remboldstr. 21., Tel. 08341/802-0:

* Montag - Mittwoch: 7.30 - 14.00 Uhr
* Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr
* Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Bekanntmachungen der Gemeinde Rettenbach a.Auerberg